Das lasse ich mir nicht bieten

ISL e.V. - Jessica Schroeder
Since 11/2021 7 Episoden

Die Schlichtungsstelle für das Behindertengleichstellungsgesetz

Interview von Jessica Schröder mit Rolf Fischer Mitarbeiter der Schlichtungsstelle

09.10.2022 62 min

Zusammenfassung & Show Notes

In dieser Podcast Folge klären wir euch über die Funktion, die Aufgaben und die Verfahren der Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz auf. Diese Schlichtungsstelle schlichtet in allen Streitfragen die Regelungsbereiche des Behindertengleichstellungsgesetzes betreffen. Streitfragen zu Themen wie bauliche Barrierefreiheit von öffentlichen Bundesgebäuden, den Zutritt von Assistenzhunden in Supermärkten oder das Recht auf die Kommunikation in leichter Sprache bei Bundesbehörden, können behinderte Menschen bei der Schlichtungsstelle außergerichtlich durchsetzen. Rolf Fischer Mitarbeiter der Schlichtungsstelle erklärt uns anschaulich wie das genau funktioniert und warum Schlichtungen so ein gutes Instrument sein können, um unser Recht auf gesellschaftliche Teilhabe durchzusetzen.

Die Schlichtungsstelle für das Behindertengleichstellungsgesetz

In dieser Podcastfolge klären wir euch über die Funktion, die Aufgaben und die Verfahren der Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz auf. Diese Schlichtungsstelle schlichtet in allen Streitfragen die Regelungsbereiche des Behindertengleichstellungsgesetzes betreffen. Streitfragen zu Themen wie bauliche Barrierefreiheit von öffentlichen Bundesgebäuden, den Zutritt von Assistenzhunden in Supermärkten oder das Recht auf die Kommunikation in leichter Sprache bei Bundesbehörden, können behinderte Menschen bei der Schlichtungsstelle außergerichtlich durchsetzen. Rolf Fischer Mitarbeiter der Schlichtungsstelle erklärt uns anschaulich wie das genau funktioniert und warum Schlichtungen so ein gutes Instrument sein können, um unser Recht auf gesellschaftliche Teilhabe durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Gesetz und zur Schlichtungsstelle unter:

Transkript

Fragen über Fragen. Nach über 100 Bewerbungen wurde ich noch immer nicht für ein Bewerbungsgespräch eingeladen. Woran liegt das? Warum hat mein Spielplatz keine gute Rampe? Wieso dauert es eine Ewigkeit, bis ich meinen elektrischen Rollstuhl bewilligt bekomme? Das lasse ich mir nicht bieten. Der Podcast über Wege durch den Rechtedschungel. Mit diesem Podcast möchten wir gemeinsam auf die Suche nach einigen Antworten gehen. Konkret setzen wir uns mit der UN- Behindertenrechtskonvention auseinander und schauen, wie diese im Sozialrecht, im Arbeitsrecht oder in anderen Rechtsbereichen durchgesetzt wird. Dieser Podcast möchte behinderte Menschen darin unterstützen, ihre Rechte effektiv durchzusetzen, Fremdbestimmung entgegenzuwirken und Selbstbestimmung zu fördern. Hallo und herzlich willkommen zum Podcast der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben - das lasse ich mir nicht bieten. Wege durch den Rechtedschungel. Heute sprechen wir mit Rolf Fischer von der Schlichtungsstelle, die in Streitfragen bezüglich des Behinderteng leichstellungsgesetzes schlichtet und beim Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Bundesregierung angesiedelt ist. Und das Behindertengleichstellungsgesetz gibt es ja schon seit 2002. 2016 wurde es noch mal kräftig reformiert. Da wurde zum Beispiel eine Bundesf achstelle Barrierefreiheit eingerichtet, die Unternehmen berät, in Fragen der Barrierefreiheit, aber auch mit auf neue Gesetze schaut, auch mit unterstützt, wenn es um digitale Barrierefreiheit geht. Zum Beispiel gibt es dort eine Art Unterabteilung, nämlich die Ü berwachungsstelle für die Barrierefreiheit von digitaler Informationstechnik. So ähnlich heißt die, glaube ich. Und viele weitere gute Neuerungen, zum Beispiel, dass auch Assistenzhunde jetzt überall mit rein dürfen, egal ob das Träger sind, die öffentlich-rechtlich organisiert sind, wie zum Beispiel Bundesbehörden oder ob das Geschäfte sind, Assistenzhunde und Blindenhunde dürfen jetzt überall mit rein und müssen überall mit rein. Dann gibt es natürlich noch so einige weitere Neuerungen, zum Beispiel, dass das Recht auf Leichte Sprache stärker in den Fokus rückt und Menschen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, diese jetzt auch einfordern können, wenn es um mündliche oder schriftliche Kommunikation mit Behörden geht. Und ein sogenannter Partizipation-Fonds wurde eingerichtet, damit vor allem Selbstvertretungs-Organisationen stärker gefördert werden auf Bundesebene, zum Beispiel um politische Arbeit zu machen und Projekte zu machen, die andere Menschen mit Beeinträchtigungen empowern helfen und empowern sollen. Und es gibt noch weitere Neuerungen, die ich im nächsten Podcast vorstellen möchte und dazu auch eine Interviewpartnerin habe. Wen, verrate ich noch nicht. Aber dieses Mal geht es erst mal ganz praktisch darum, was passiert eigentlich, wenn meine Rechte des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht wirklich ernst genommen werden und sich einfach die öffentlich- rechtlichen Träger, oder auch privat-rechtliche Träger im Fall von Assistenzhunden, nicht daran halten? Also, wenn zum Beispiel eine Bundesbehörde immer noch nicht barrierefrei ist, wenn es eine Bundesbehörde immer noch nicht auf die Reihe kriegt, ihr Internetangebot barrierefrei zu gestalten. Das müssen die Bundesbehörden nämlich auch, einmal ihre Internetangebote, also was finde ich im Web auf einer Internetseite, aber auch ihre mobilen Apps und auch ihre Intranet-Angebote, also auch die Angebote für Mitarbeitende vor Ort, müssen jetzt barrierefrei sein. Aber, viele haben es vielleicht schon gemerkt, klappt nicht immer so gut, und deshalb gibt es die Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle berät in allen Fragen des Behindertengleichstellungsgesetzes betreffend insofern, dass sie versucht, zwischen dem Menschen mit Beeinträchtigung, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt und der gegnerischen Partei, zum Beispiel der Behörde, zu schlichten und eine gütliche Einigung zu erzielen. I n welchen Bereichen die Schlichtungsstelle alles aktiv werden kann, was der Mensch mit Beeinträchtigung dafür tun muss, damit überhaupt so eine Schlichtung zustande kommen kann, was es für unterschiedliche Schlichtungsformen gibt, und vieles mehr, hört Ihr im folgenden Interview. Ganz herzlichen Dank, Herr Fischer, dass Sie heute mein Gesprächspartner sind. Ich habe Sie in der Anmoderation schon kurz vorgestellt, aber wir freuen uns ja immer sehr, wenn wir von den Menschen, die wir interviewen, auch selbst noch mal hören, wer Sie eigentlich sind, was Sie motiviert hat, bei der Schlichtungsstelle zu arbeiten, w as Sie sonst so gemacht haben in ihrem Leben und was Sie überhaupt so reizt an diesem Thema "Menschen mit Beeinträchtigungen und Barrierefreiheit". Ich bin 60 Jahre alt, habe in meinem Leben schon vieles gemacht. Angefangen habe ich meine berufliche Laufbahn als Krankenpfleger in der Universitätsklinik Heidelberg. Ich habe tatsächlich die Ausbildung gemacht, habe ein Staatsexamen und habe dort auch einige Jahre gearbeitet. Unter anderem zum Beispiel in der Orthopädischen Klinik dort. Die war damals sehr berühmt, weil die Rehabilitation von Querschnittsgelähmten auf einem hohen Niveau gemacht hat und Leute aus ganz Europa dorthin kamen. Da habe ich dann zum ersten Mal auch Kontakt zu Menschen mit Behinderung bekommen. Und sonst natürlich als Krankenpfleger in den verschiedenen Einsatzgebieten auch immer wieder. Dann habe ich im Zentrum für Rehabilitation in Heidelberg gearbeitet, eine Weile lang, im dortigen Krankenhaus. Also, da hatte ich sehr früh Kontakt mit Menschen mit Behinderungen. Habe mich dann entschlossen, mich dann für ein Studium, und habe Jura gewählt und das gleiche in Heidelberg weitergemacht, konnte ich gleichzeitig in den Kliniken weiterarbeiten und mein Geld im Krankenhaus verdienen dafür. Zwei Staatsexamina als Jurist und dann bin ich nach einiger Zeit, in der ich auch in der Verwaltung gearbeitet habe, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gelandet, arbeite dort jetzt seit 20 Jahren, zum Teil in der Abteilung, die sich über die rechtlichen Grundlagen für Menschen mit Behinderungen beschäftigt hat. Also, ich habe mitgearbeitet an der Reform des SGB 9, als es über das Bundesteilhabegesetz neu gefasst wurde, und habe aber auch viele andere Sachen gemacht. Ich war Redenschreiber, ich habe in der Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet, eine Zeit lang auch als freier Journalist, bevor ich ins BMAS gekommen bin. Also, ich habe einen recht bunten Strauß in meinem Leben, an Tätigkeiten. Der kommt mir aber jetzt in verschiedener Art und Weise zugute. Ich habe mich jetzt vor einem Jahr zur Schlichtungsstelle beworben, weil ich das sehr interessant fand, das Recht auch in der Anwendung mal zu prüfen. Ich hatte, als ich dort im BMAS, also im Arbeitsministerium gearbeitet hatte, immer das Gefühl, viele von den Rechten, die wir in die Gesetze schreiben, kommen bei den Menschen mit Behinderung gar nicht richtig an! Also entweder, weil die Behörden sie nicht umsetzen oder, weil die Menschen mit Behinderung sie nicht kennen. Und dieser Eindruck hat sich jetzt auch in der Schlichtungsstelle bestätigt, wie ich finde. Also, ich bin tatsächlich erstaunt darüber, wie viele Behörden, gerade im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, immer noch so tun, als gäbe es keine Menschen, die irgendeine Beeinträchtigung hätten. Die machen teilweise Webseiten wie vor zehn Jahren. Das andere ist, dass ich auch wiederum merke, da kommen wir später wahrscheinlich noch drauf, dass Menschen mit Behinderung halt oft ihre Rechte noch nicht kennen, die sie, durch zum Beispiel das Behindertengleichstellungsgesetz, bekommen haben, oder zögern, sie umzusetzen. Ja, das habe ich auch so wahrgenommen und ich glaube, sehr viele andere auch aus unserer Szene. Aber mich freut total, dass Sie so divers sind in ihrem Lebenslauf und selbst dadurch schon sehr viel gesehen haben, und auch Menschen mit Beeinträchtigungen und teilweise auch pflegebedürftige Menschen dann wirklich kennengelernt haben und deren Lebensgeschichte. Ich finde das immer sehr hilfreich, wenn man so was auch aus der eigenen Alltagspraxis so miterleben kann. Ja, super. Kommen wir jetzt zum Behindertengleichstellungsgesetz und der dort gesetzlich festgeschriebenen Schlichtungsstelle. Diese wurde ja 2016 mit im BGG eingeführt als Regelung. Und das BGG gibt es aber schon seit 2002. Also recht lange gab es eben keine Schlichtungsstelle. Aus anderen Ländern kennt man das. Aus Österreich zum Beispiel. Da gibt es dieses Konzept der Schlichtung bei öffentlich-rechtlichen Trägern schon recht lange. Wie ist das in Deutschland umgesetzt worden und was gab so den Anstoß zu dieser Reformierung? Also, meines Wissens, das war jetzt so vor meiner Zeit, war der Auslöser, dass man nach 13 Jahren das BGG evaluiert hat und geschaut hat, wirken denn die Maßnahmen, die wir dort reingeschrieben haben, nehmen die Menschen mit Behinderung ihre Rechte wahr? Und man hat festgestellt, dass es weder die Menschen mit Behinderungen noch die Verbände für Menschen mit Behinderungen , wagen, wegen eines Verstoßes gegen die Rechte aus dem BGG vor Gericht zu ziehen. Also, sehr, sehr selten. Deswegen hat man sich überlegt, ich weiß nicht, ob die Anregung aus Österreich kam oder woher sie kam, dass man eben ein niedrigschwelliges Angebot zur Wahrnehmung der Rechte schaffen musste. Und hat deswegen gesagt, also wir schaffen eine Schlichtungsstelle, die ist kostenfrei. Die ist barrierefrei eingerichtet. Dort werden keine Fristen oder so auferlegt. Man kann jederzeit in jeder beliebigen Form einen Antrag stellen und es wird versucht, auf gütliche Weise den Streit zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und Menschen mit Behinderungen beizulegen. Und deswegen wurde 2016 die Schlichtungsstelle eingerichtet. Dass man sagte, es braucht, um die Rechte nicht nur im Gesetzbuch stehen zu haben, sondern wirklich gelebt zu werden, eine Stelle, die sich darum kümmert. Daneben wurden dann gleich eine Reihe von anderen Stellen eingerichtet, also zum Beispiel die Fachstelle Barrierefreiheit. Genau, so heißt Sie, d ie Behörden berät, zum Beispiel, wie sie barrierefrei ihre Umgebung gestalten können, ihre Webseiten gestalten können und so weiter. Also, ein kleiner Rundumschlag hat da 2016 stattgefunden. U nd ja, hat sich gezeigt, dass das richtig war, weil bis jetzt sind hier über 900 Verfahren eingeleitet worden und im Schnitt der Jahre haben wir über die Hälfte der Verfahren gütlich einigen können. Und das finde ich recht eindrucksvoll. Also, als ich hier neu kam und gesehen habe, mit welchen Themen sich all die Kolleg*innen bisher beschäftigt haben und wie sie Lösungen gefunden haben, fand ich das sehr beeindruckend. Weil das so, aus dem Blickwinkel eines Juristen sind hier viele Sachen möglich, die vor Gericht, wenn man auf die Prozessordnung der Gerichte schaut, die relativ begrenzt sind , in den Möglichkeiten, die man dort hat, sind hier kreative Lösungen gefunden worden. Okay. Ja, dazu kommen wir gleich noch. Ich bin schon sehr gespannt. Ich wollte nur noch mal kurz klarstellen. Ich glaube, es heißt Bundesf achstelle Barrierefreiheit. Ich bin mir aber auch nicht immer ganz sicher. Ja, da liegen Sie wahrscheinlich richtig, weil es ja noch für die Bundesbehörden ist. Genau. Ja. Genau. Ja, ja. Aber die dürfen jetzt auch private Unternehmen beraten. Auch im Rahmen des neu verabschiedeten Barrierefreiheitsstärkungsg esetzes haben die dann auch den Auftrag, Privatunternehmen, die ja jetzt auch teilweise zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet werden, jedenfalls alle spätestens ab 2030, zu beraten. Okay, das mal nur so nebenbei als besserwisserischer Klugscheisser-Kommentar. Nein. Wir machen ja hier einen Podcast, da gehört sowas dazu. Ja, das stimmt. Die nächste Frage befasst sich so ein bisschen überhaupt mit dem Thema Schlichtung. Es ist ja ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument. Aber was bedeutet Schlichtung eigentlich ganz konkret in der Praxis und wie kann man das abgrenzen zur Mediation, die im Behindertengleichstellungsgesetz und auch in der Rechtsverordnung, wo die Befugnisse der Schlichtungsstelle und wer das überhaupt ausüben kann und wie so ein Schlichtungsverfahren aufgebaut ist, geregelt werden? Also, was ist eine Schlichtung und was ist der Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung? Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ist ja, eine Einigung zwischen dem Antragsteller oder der Antragstellerin und der öffentlichen Stelle zu erreichen. Unser erster Schritt ist immer die Behörde, mit der ein Konflikt besteht, zu einer schriftlichen Stellungnahme aufzurufen. Manchmal wird schon dadurch Klarheit geschaffen, also, dass die Behörde sagt, ach ja, also das ist so und so gelaufen und da können wir uns sicherlich eine Lösung vorstellen. Das meiste, wenn ich das so richtig übersehe hier, wir führen ja eine Statistik, wird auch über schriftliche Verfahren und vielleicht einige Telefonate mit dem Antragstellenden oder der Behörde erledigt. Also, da sagt man okay, also hier sind bestimmte Sachen übersehen worden oder gäbe es hier nicht eine Möglichkeit, das so nach den Wünschen des Antragstellenden zu gestalten. Und ja, also viele Behörden sind da sehr kooperativ, kann man schon sagen. Also, wenn es z um Beispiel auch um arbeitsrechtliche Fragen geht, die Behördenmitarbeiter, behinderte Behördenmitarbeiter, gegenüber ihrem Dienstherrn haben. Also, da erlebe ich, dass sehr viele Sachen, auch in Zusammenarbeit dann zum Beispiel mit dem Personalrat der Schwerbehindertenv ertretung und so weiter und so fort, zu einer guten Lösung kommen. Wenn das jetzt über die schriftliche oder telefonische Antragsstellung und Bearbeitung nicht möglich ist, dann kommen wir zum Schlichtungsgespräch. Dazu können wir als Schlichtungsperson einladen. Das wird jetzt seit Corona mehr und mehr auch digital stattfinden, hier so in einer Videokonferenz, so wie wir jetzt gerade sind. Man kann es auch persönlich vor Ort hier in Berlin. Oder wir fahren an den Ort, wo es möglich ist, als Schlichtende, einberufen und dann werden die Positionen geklärt oder besprochen. Und ja, aus den Ergebnissen erarbeiten wir als Schlichtende dann einen Schlichtungsvorschlag. Innerhalb dieses Schlichtungsgespräches kann es manchmal sein, dass wir merken, okay, also hier sind vielleicht viele ungeklärte Rechtsfragen, aber vor allen Dingen haben sich die zwei Parteien ineinander verhärtet. Also, der eine glaubt dem anderen nicht mehr und es werden nur noch Vorwürfe von einer Seite auf die andere geschoben und so weiter und so fort. Und das wäre dann ein guter Ansatzpunkt für eine Mediation. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Streitbeilegung. Dazu muss man eine Ausbildung machen, um das anwenden zu können. Da gibt es ein Mediationsgesetz und das schreibt eine Ausbildung von 120 Stunden vor. Die hat auch jeder von uns Schlichten den absolviert, diese Ausbildung. Ja, da werden dann erst mal versucht, die beiden Sichtweisen noch mal gegeneinander zu klären. Die Frage, was denn eigentlich jetzt so an Emotionen in dem Streit drin sind und was die eigentlichen Ziele sind. Das ist ein strukturiertes Verfahren in fünf Schritten, wo man als Mediator nur eine Rolle eines Unparteiischen spielt und die Parteien selber zu einer Lösung führt. Also, dass sie sagen okay, also jetzt, wo ich weiß, dass Sie den Fall so oder so sehen, könnte ich mir folgende Lösung vorstellen. Also ist, zum Beispiel hatte ich einen Fall mit einer Antragstellerin, die einen Assistenzhund brauchte und mit diesem Assistenzhund auf einen Campingplatz wollte und die Campingplatzb ewohner und der Campingplatzbetreiber hatten da was dagegen, dass sie mit dem Hund in die Sanitäranlagen geht, weil Hygienevorschriften und und und. Dann haben wir halt versucht, das schriftlich zu regeln. Das hat nicht geklappt, auch, weil das so umständlich war. Und dann haben wir halt eine Videokonferenz einberufen. Das ging auf dem Campingplatz. Dann hat die Antragstellerin zum ersten Mal gegenüber dem Campingplatzbesitzer gesagt, dass sie den Hund nicht als Spielzeug braucht oder als Kuscheltier, sondern eben der sehr medizinisch notwendig sei, weil sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, und der Hund für ihre Sicherheit wichtig ist, und dass sie ohne den Hund halt nicht in geschlossene Räume gehen kann. Das löste dann von Seiten der Campingplatzbetreiber Verständnis aus. Und dann fand man auf einmal heraus, dass es auf dem Campingplatz ja noch eine zweite Toilette gab und die einen Extraschlüssel hatte. Und so ist man übereingekommen, dass die Frau den Schlüssel bekommt für die Behindertentoilette und dass sie sich aber natürlich verpflichtet, ihren Hund in hygienischer Art und Weise dort mit reinzunehmen, und dass sie aber den Hund nicht duschen darf. Also, wir haben das ganz bis ins Detail geregelt und dann halt, bzw. nicht wir haben das geregelt, das haben die zwei Parteien geregelt, da kam auf einmal, auf einmal lagen die Lösungsmöglichkeiten, die ich jetzt von hier aus Berlin aus niemals hätte sehen können, auf dem Tisch. Und so funktioniert Mediation oft. Dass, wenn man die Parteien in Kontakt bringt und verschiedene strukturierte Vorgaben gibt, so von wegen, "Schildern Sie doch mal Ihren Fall.", und "Wie sieht das jetzt für Sie aus, wenn die Gegenseite sagt, das geht nicht ?" und so weiter und so fort. Also, gezielte Fragen stellt, aber die Lösung kommt dann von den Menschen selber. Und dann am Ende macht man natürlich auch eine Vereinbarung, ganz detailliert mit Zeiten, Kosten und so weiter und so fort. Je nachdem, was es da braucht. Dann ist man als Mediator nur noch derjenige, der dokumentiert, der also aufschreibt. Die Lösungsvorschläge kommen von den Leuten selber. Ja, spannend. Also wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so, dass bei der Mediation die Parteien den Lösungsvorschlag selbst erarbeiten, sie sich aber gegenseitig sensibilisieren und Empathie fördern und eine gewisse Offenheit, so dass Lösungen überhaupt erarbeitet und entwickelt werden können und dann auch detailliert festgeschrieben. Oder, wenn man die Mediation nicht unbedingt anwendet, dann ist es auch so, dass auch Sie als Schlichtungsstelle, wenn selbst keine Einigung erzielt wird, zwischen den Parteien, ein Schlichtungsv orschlag auf den Weg bringen können, dem dann die Parteien entweder zustimmen oder auch nicht. Ist das so richtig? Ja, also wenn wir keine Mediation einsetzen, ist das die Variante, dass wir sagen, okay, also wir machen jetzt, wir haben alle Seiten und alle Fakten zusammengetragen. Wir haben hingewiesen auf die Rechtslage und auf der Grundlage machen wir einen Schlichtungsvorschlag. Das ist dann unsere Arbeit. Und wenn wir Mediation einsetzen, kommen wir auch zu einer Schlichtungsv ereinbarung, aber die wird nicht von uns vorgeschlagen, sondern von den Parteien. Und wir schreiben sie auf, machen damit auch wieder einen Schlichtungsvorschlag, den dann die Parteien natürlich annehmen, weil sie sich ja schon darauf geeinigt haben. Das ist ja nicht so ganz einfach, einmal als Mediatorin aktiv zu sein, und, wenn man selbst Schlichtungsvorschläge erarbeitet, überhaupt in diesen rechtlichen Gefilden unterwegs ist, dann muss man ja auch ein bisschen was können und wissen. Und in der Verordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz, §16 Schlichtungsstelle, habe ich auch gelesen unter Anderem die Befähigung zum Richteramt. Vielleicht können Sie das kurz erklären und kurz erläutern, was man sonst so für Qualifikationen braucht, die Sie auf jeden Fall alle haben. So wie ich das rausgehört habe. Also, die Befähigung zum Richteramt ist nur eine andere Umschreibung für Juristen, die zwei Staatsexamina abgelegt haben, also ihr erstes Examen nach dem Studium und das zweite Examen nach dem Referendariat. Das heißt also, man kann dazu auch Volljurist sagen. Auf jeden Fall, das sind ausgebildete Juristen, die sowohl die Theorie als auch die Praxis kennen. Das befähigt schon mal dazu, diese vielfältigen Fragen, die auf uns einkommen, mal zu sortieren. Also, wir haben die ganze Breite des Rechts, von natürlich viel Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht als auch Verwaltungsrecht, dann Arbeitsrecht natürlich, ja, bis hin zum natürlich unserem Kerngebiet, dem Behinderteng leichstellungsgesetz, wo (??) und alle Fragen, die jetzt in dem Bereich eine Rolle spielen. Und da, wo wir nicht weiterwissen, geben wir Gutachten in Auftrag. Also, als wir den Fall mit ihrem Verband geschlichtet haben, wo es um den Service der Deutschen Bahn ging, musste eine Frage, die bis jetzt noch nicht genau geklärt war, durch ein Gutachten geklärt werden. Aber auf den Fall können wir wahrscheinlich nachher noch mal zurückkommen. Und ja. Und darüber hinaus eben, wie eben gesagt, also die Ausbildung als Mediator, weil Gesprächsführung und Umgang mit Emotionen sind ja nun mal Dinge, die man im Jurastudium leider nicht lernt. Man lernt die Anwendung von Recht und alles geht schriftlich, bis auf die mündliche Prüfung. Und das Gespräch mit Menschen, das Eingehen auf ihre Gefühle, Argumentation, Kompromissfindung, alles das lernt man im Jurastudium nicht und das kann man sich natürlich dann später in der Berufspraxis als Juristin oder als Jurist immer wieder aneignen und Erfahrungen sammeln, aber zur Ausbildung gehört es erstmal nicht. Und deswegen ist, finde ich, diese Zusatzausbildung als Mediator sehr, sehr hilfreich. Sie haben es jetzt immer schon mal ein bisschen angeschnitten, welche Fallkonstellation da so aufeinandertreffen können. Für mich ist immer noch nicht ganz klar , also, die Schlichtungsstelle ist ja für die Regelungsbereiche des Behindertengleichstellungsgesetzes verantwortlich, oder mit aktiv, und versucht, da zu schlichten, zum Beispiel im Bereich Barrierefreiheit von Webseiten, im Bereich barrierefreier Kommunikation, Leichte Sprache, barrierefreies Aushändigen von Schriftstücken, zum Beispiel für blinde Menschen, oder überhaupt Schriftstücke in wahrnehmbarer Form. Und auch für das Thema barrierefreier Verkehr, jedenfalls von den Verkehrs betreibern, die dem Bund unterstehen und auch von den Gebäuden, die dem Bund unterstehen. Die sollen auch, außer wenn sie denkmalgeschützt sind und alte Bestands bauten, barrierefrei gestaltet werden. Das sind wahrscheinlich so Regelungsb ereiche, wo es immer mal wieder Streit gibt, weil es ja in Deutschland noch nicht so super läuft, also jedenfalls nicht immer. Was gibt es da noch für Bereiche, weil Sie auch das Thema Arbeit angesprochen haben, zum Beispiel? Ja gut. Es gibt im Arbeitsrecht oder auch im Beamtenrecht in Bundesbehörden zum Beispiel immer wieder die Frage nach Wiederkehr aus längerer Krankheit, also betriebliches Eingliederungsmanagement. Da ist jemand mit einer Behinderung, ist krank geworden, ist länger weg, länger als sechs Wochen und kommt dann zurück. Und dann wird geschaut, ja, wie wird er wieder eingesetzt? Kann er an die gleiche Arbeitsstelle zurück? Auch eine neue, ist da, wo er hinkommt, entsprechend barrierefreier Zugang gewährleistet? Und so weiter und so fort. Das sind manchmal Fälle, die hier auftauchen. Jetzt neu auch Zugang zum Arbeitsplatz mit Assistenzhund, hatten wir auch schon Fälle. Oder eben insgesamt, dass man sich von den Kollegen als Mensch mit Behinderung halt benachteiligt fühlt beim Aufstieg, bei der Berücksichtigung, bei der Vergabe von Stellen, bei der Bewerbung in anderen Behörden und so. Also, da gibt es ein großes Spektrum an Möglichkeiten, wo man hier tätig werden muss, leider. Also, ich hatte jetzt, bin jetzt seit einem Jahr in der Schlichtungsstelle, den interessantesten Fall, dass ein Mensch im Rollstuhl, hoher Querschnitt, sich beworben hatte auf eine Stelle innerhalb einer Bundesbehörde und man sagte, ja, dann müssen wir aber erst mal schauen, ob Sie dafür gesundheitlich geeignet sind, das war eine Stelle im Ausland, und kam dann zu dem Schluss, nein, also das geht nicht, weil, das Gebäude ist nicht barrierefrei. Also, der Schluss, zu sagen, okay, wir haben die Stelle und wir machen das Gebäude für Sie barrierefrei, den Schluss, der war in der Bundesbehörde noch nicht möglich, zu denken. Dann hat dieser Antragsteller uns angerufen und gleichzeitig aber auch alle anderen Institutionen, die es da gibt, also Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und so weiter und so fort. Also, hat massiv Druck aufgebaut und es hat sich herausgestellt, dass eine ähnliche Stelle in einem anderen Land gefunden werden konnte. Und dort ging es auch, dass man das Gebäude angepasst hat und geguckt hat, ob der Fahrstuhl funktioniert oder reinkommt und so weiter und so fort. Es war auf einmal eine sehr große Kooperationsbereitschaft da und ich habe jetzt von ihm noch keinen Abschluss gehört, ob er jetzt dort tatsächlich angefangen hat, aber es sieht sehr gut aus. Der Antragsteller war in diesem Land schon lange als Tourist unterwegs und die Gutachter der Behörde, die ihn da einsetzen sollte, sagte, ja, also, Sie kommen doch hier mit einem Rollstuhl nirgendwohin. Das ist halt außerhalb Europas. Und so weiter und so fort. Da konnte er halt sehr gut kontern und sagen, ich weiß, wohin ich da mit meinem Rollstuhl komme und wohin nicht , wohin ich halt wie jeder andere auch ein Taxi nehme, oder wie auch immer, ein Fahrdienst oder was auch immer. Also, er konnte sehr gut argumentieren und, was auch wichtig war für uns, also jetzt rein juristisch, zu trennen zwischen seiner gesundheitlichen Einschränkung und den Einschränkungen, die entstanden dadurch, dass das Gebäude nicht barrierefrei war. Also, Menschen werden behindert und sind nicht behindert. Also, dieser Spruch, den gibt es ja jetzt schon seit längerem, aber den muss man in dieser Auseinandersetzung dann noch mal deutlich machen, dass es auch die Verpflichtung sein kann, einer Behörde, Barrierefreiheit zu schaffen. Im Ausland ist das immer eingeschränkt, die Verpflichtung, weil da ja auch manchmal andere gesetzliche Gegebenheiten sind, baugesetzlich oder wie auch immer. Aber wenn es möglich ist, dann besteht die Verpflichtung durchaus. In welchen Bereichen kann die Schlichtungsstelle denn so aktiv werden, auch wenn wenn es zum Beispiel um Schulen geht oder um die Barrierefreiheit in Kindergärten oder anderen Einrichtungen oder Universitäten? Oder ist das dann doch eher wieder Landesrecht? Also, für mich ist diese Abgrenzung immer noch nicht so ganz klar? Es ist leider ein Problem, das zu vermitteln. Wir haben Zuständigkeit für Träger öffentlicher Gewalt des Bundes oder öffentliche Stellen des Bundes. Als Träger der öffentlichen Gewalt kann man sich was drunter vorstellen. Das sind alle Bundesbehörden, alle nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Es gibt ganz viele davon, und dann auch alle Sozialversicherungsträger, alle Krankenkassen, alle Rentenkassen, die der Aufsicht des Bundesamt für soziale Sicherung unterstehen. Also, da geht es noch mal eine Stufe weiter. Also, wir sind zuständig für Konflikte, zum Beispiel mit der Agentur für Arbeit, für die Konflikte mit der Deutschen Rentenversicherung, Bund, und für die Konflikte mit Krankenkassen, die deutschlandweit geöffnet sind. Also, seltsamerweise oder logischerweise aus dieser Logik heraus, sind wir nicht zuständig für die AOK, weil die AOK ist immer länderweise organisiert oder maximal zwei Bundesländer gleichzeitig. U nd da ist das Bundesamt für soziale Sicherung nicht zuständig und deswegen kann man da auch nicht schlichten, wenn es um die AOK geht. Aber wenn es um die Barmer, um die DAK und alle anderen oder viele andere Krankenkassen geht, dann ja. Und das gleiche gilt dann auch für die Pflegekassen. Es ist von außen jetzt schwer zu verstehen, gebe ich zu. Wir bemühen uns auch darum, da ein bisschen mehr Klarheit reinzubringen. Aber ja, erst mal ist der gesetzliche Rahmen so. Und das andere sind die öffentlichen Stellen. Das ist ein bisschen weiter. Also, da gehören dann auch die Stellen dazu, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn. Der ist ja hundertprozentiger Aktionär bei der Deutschen Bahn. Und da sind wir aber wiederum nur zuständig für Streitigkeiten, die mit Barrierefreiheit im Internet zu tun haben. Also, wenn irgendwie das Bundesamt für Katastrophenschutz eine Bahn-App rausgibt und diese Bahn-App ist nicht barrierefrei für blinde Menschen, dann können wir schlichten. Oder, was ich zum Beispiel hatte, war ein Fall eines blinden Menschen, der sich bei einer privaten Vereinigung um eine Förderung im Rahmen seiner musikalischen Tätigkeit, er war Gitarrist, und dieser private V erein hatte Fördermittel ausgeschrieben zur Förderung von Musikern. Und dieses Geld kam zu 100 % aus Bundesmitteln und der Bund war auch mehr als die Hälfte an diesem Verein beteiligt, also finanzierte diesen Verein. Der nutzte diesen Verein sozusagen, um seine Fördermittel unters Volk zu bringen. Und die Webseite dieses Vereins war nicht barrierefrei, also nicht im Ansatz auch nur barrierefrei. Man hatte einfach nicht dran gedacht, als man eine Webseite aufgebaut hat. So hieß es dann so in der Begründung. Da waren wir dann zuständig, weil das halt eine Sache ist, wo der Bund mehrheitlich beteiligt war, oder überwiegend, glaube ich, heißt es im Gesetz. Und dann haben wir zwei Sachen vereinbart in diesem Schlichtungsverfahren. Also, wir haben einerseits das zuständige Bundesministerium mit einbezogen, der die Fördergelder zur Verfügung gestellt hat. Und das Zweite war, dass wir einen Zeitplan aufgestellt haben, wonach innerhalb eines Jahres diese Webseite barrierefrei zu erstellen ist. Dafür haben wir einen Termin eingezogen und haben gesagt, da gibt es eine Überwachungsstelle, die die Barrierefreiheit im Internet überwacht. Die ist bei der Bundesfachstelle angesiedelt und die wird in einem Jahr im Rahmen ihrer laufenden Prüfung diese Webseite noch mal auf Barrierefreiheit prüfen. Und für den Antragsteller selber haben wir gesagt, er konnte jetzt innerhalb der Frist, die für sehende Menschen gegolten hat, ja er seinen Antrag gar nicht stellen, weil die Webseite war nicht barrierefrei, das Antragsformular war nicht barrierefrei, er kriegt eine Fristverlängerung und er kriegt einen Mitarbeiter als Kontaktperson, die ihm sozusagen das Antragsformular vorliest und er entsprechend das ausfüllt. So, das war dann die Lösung, die wir dort gefunden haben. Das klingt sehr praxisorientiert und pragmatisch, und das klingt nach angemessenen Vorkehrungen. Genau. Im Behindertengleichstellungsgesetz gibt es ja das Benachteiligungsverbot und angemessene Vorkehrung kann ja als probates Mittel genutzt werden, um diesem auch entgegenzuwirken, wenn noch keine Barrierefreiheit hergestellt werden kann. Wir haben immer so ein bisschen das Problem, wie erklärt man das am besten, was angemessene Vorkehrungen eigentlich sind? Haben Sie da vielleicht noch ein oder zwei andere Beispiele, um das ein bisschen zu verdeutlichen? Regelbeispiel für uns ist die Deutsche Bahn und der ICE. Der ICE ist ja von seiner Bauart bis jetzt nicht barrierefrei, zum Beispiel Rollstuhlfahrer können nicht stufenlos in den ICE reinrollen, und da man jetzt nicht die alten ICEs umbauen kann, anscheinend geht das technisch tatsächlich nicht, hat man für die Rollstuhlfahrenden den Service der Deutschen Bundesbahn, also den Begleitservice, und alle ICEs sind mit einer, ich glaube, Rampe oder mit einem Hublift ausgestattet, eins von beiden jedenfalls. Das kennt ja jeder, der mit dem ICE geht. Dann klappt dann irgendwann mal so eine Rampe auf und der Servicemitarbeiter hilft dem Rollstuhlfahrenden dann in den Zug rein. Das ist eine angemessene Vorkehrung. Also, eigentlich barrierefreies Verkehrsmittel, müsste barrierefrei sein. Da das nun nicht so ist, gibt es einen Lift oder eine Rampe. Das bringt mich so ein bisschen zu der Frage, wenn ich überhaupt das Gefühl habe, ich fühle mich im Recht verletzt als Mensch mit Behinderung, wie kann ich das denn Ihnen kommunizieren? Und wie geht das dann weiter? Also, wie kann ich einen Antrag stellen und wie ist dann das Prozedere? Ja, den Antrag bei uns finden Sie auf der Website, u nsere Webseite ist 100 % barrierefrei, natürlich. Den gibt es auch barrierefrei als Antragsformular. Es gibt es auch als Leichte Sprache-Antragsformular. Wenn Sie jetzt keinen Internetzugang haben, gibt es auch den Antrag zum Zuschicken, wenn Sie bei uns anrufen. Und ja, in dem Antrag wird ganz einfach gefragt, was ist passiert? Wann ist das passiert? Welche Behörde war daran beteiligt? Und was denken Sie, oder was möchten Sie eigentlich, wie es Ihrer Meinung nach von der Behörde aus geregelt werden soll? Also, die Voraussetzungen sind sehr, sehr niedrig für einen gültigen Antrag zu stellen. Und im Gesetz heißt es auch, wer den Eindruck hat, oder so ähnlich. Also, es muss gar nicht mit Beweisen oder ähnlichem gerechnet werden. Also, oder Sie müssen gar nichts darlegen, Sie können einfach sagen, also am 23. Soundsoviel habe ich diesen und jenen Bescheid bekommen und ich fühle mich dadurch diskriminiert, beeinträchtigt, benachteiligt. So, das ist erst mal ein Antrag und alles weitere können wir dann nach und nach klären. Okay. Ja, also das weitere Verfahren ist dann, das wir bei der Behörde, die wir dann genannt bekommen oder die wir dann auch herausfinden können, die werden dann schriftlich zu einer Stellungnahme gebeten und dafür gibt es in der Regel einen Monat Zeit. Manchmal, wenn es dringend ist, versuchen wir, diese Frist auch im allgemeinen Einvernehmen zu verkürzen. Dann können wir anhand der Stellungnahme der Behörde deren Sichtweise sehen und gucken, wo passt das übereinander? Wo sind nach den rechtlichen Vorgaben hier Defizite? Und dann versuchen wir das Hin und Her im Dialog, erst mal den Sachverhalt zu klären, und dann eben, wie wir eben schon gesagt haben, entweder klappt das im schriftlichen Verfahren, dass man sagt, okay, da fehlt was oder okay, das habe ich noch nicht gesehen oder so und dann sagen, okay, das holen wir nach, oder ja. Oder wir müssen, wenn beide Seiten in der Lage sind, aufeinander zuzugehen, einen Schlichtungsvorschlag machen und legen den beiden Parteien dann eine Einigung vor. Oder wir gehen noch einen Schritt weiter und sagen, wir müssen jetzt erst mal hier so ein paar Sachen klären, die nicht auf der sachlichen Ebene sind, sondern wo sich, wenn zum Beispiel der Antragsteller sagt, also mit dem Sachbearbeiter XY rede ich gar nicht mehr, mit dem will ich nichts mehr zu tun haben und von dem akzeptiere ich auch keine keine schriftlichen Äußerungen mehr, weil der ist befangen, da bietet sich dann so eine Geschichte wie eine Mediation an! Ja. Okay, ja, das klingt sehr einleuchtend, aber nach viel Arbeit, auch von Ihrer Seite und viel Klärungs- und Aufklärungsarbeit. Wie ist es denn so in dem Schlichtungsverfahren und bei Antragsstellung? Da haben Sie gesagt, sehr niedrigschwellig. Aber, wenn ich zum Beispiel eine Hörbeeinträchtigung habe oder für mich ist es leichter, in Leichter Sprache zu kommunizieren, wird das auch gewährleistet? Und wenn ja, wie setzen Sie das praktisch um? Ja. Also, wir haben auf unserer Website für Menschen, für taube Menschen oder Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ein Angebot, das heißt Squad. Da kann man per Video seinen Antrag darlegen und ein Übersetzer verschriftlicht das dann und schickt uns das dann zu. Und wir können dann wiederum über Squad an den Menschen, der in Gebärdensprache spricht, eine Eingangsbestätigung oder ähnliches schicken. Der wird dann zurück gedolmetscht in Gebärdensprache per Video. Das ist jetzt ein Angebot, aber die meisten gehörlosen Menschen nutzen Email, nutzen andere Übersetzungsservices. Also, es f unktioniert einfach meistens ohne dieses Angebot, was wir gemacht haben. Es gibt da auch zum Beispiel Simultanübersetzung als Angebot. Das weiß ich vom Deutschen Gehörlosen Verband. Der nutzt das. So, dass man im Prinzip, wie nennt sich das, Echtzeitübersetzung, Simultanübersetzung, dass man miteinander telefoniert und das läuft bei einer Übersetzerin oder Übersetzer für Gebärdensprache auf und der übersetzt es dann sofort, also, der Gehörlose hat eine Videoverbindung und wir haben eine Telefonverbindung. So kann man miteinander per Telefon kommunizieren und wenn wir ein Schlichtungsgespräch machen, ist natürlich ein Gebärdendolmetscher oder eine Dolmetscherin dabei. Okay, und für Leichte Sprache geht das auch? Also, haben Sie da auch schon Erfahrungen gesammelt, weil das für die? Also, ich persönlich nicht. Aber meine Kollegin hat auch schon Sitzungen mit Übersetzer in Leichter Sprache gemacht. Ja. Sehr gut. Ja, weil das für diese Menschen ja besonders schwierig ist, immer wirklich gehört zu werden. Ja, okay. Und dann haben Sie gesagt, dass Sie entweder selbst Schlichtungsvorschläge unterbreiten oder im Rahmen einer Mediation das erarbeitet wird. Sind die dann auch so an irgendwie Fristen und Bedingungen geknüpft oder gibt es da Bedingungen oder könnte dann auch die Behörde sagen, so, jetzt warte ich erst mal neun Monate, bis ich da irgendwie tätig werde und meine Dokumente oder meine Webseite barrierefrei mache? Also, wie sind die so ausgestaltet, diese, Zielvereinbarung nicht, aber die Vereinbarungen? Also, die Vereinbarungen gehen so weit, also, erst mal ist die Behörde verpflichtet, innerhalb eines Monats zu antworten. Das zweite ist, wenn das nicht passiert, was mir jetzt noch nicht vorgekommen ist, also spätestens nach der ersten Erinnerung wird meistens geantwortet, aber wenn sich auf der Ebene der zuständigen Behörde jetzt keine Lösung anbietet, kann man auch die aufsicht sführende Behörde einschalten, zum Beispiel bei Krankenkassen oder Rentenversicherung dann eben dieses Bundesamt für soziale Sicherung und die dann noch mal Stellung nehmen lassen. Da gibt es schon Möglichkeiten, den Streit so eine Stufe höher zu tragen. Das sind so die Möglichkeiten, die wir haben, aber in der Regel, also interessant ist jetzt, seit einem Jahr sind wir ja auch zuständig für die Schlichtung von Fällen, wo der Zutritt mit Assistenzhund nicht gewährt wird, vor allen Dingen eben seit neuestem eben auch für private Einrichtungen, Supermärkte, Krankenhäuser und so weiter und so weiter. Da haben wir ja eigentlich kein Druckmittel. Es gibt da keine aufsichtsführende Behörde, die wir einschalten müssen. Aber es ist ganz interessant, wie sich so serviceorientierte Unternehmen wie Cafés, Hotels oder sonstiges, es sind also wirklich sehr, sehr schnell bereit, mit uns zusammenzuarbeiten. Ich weiß es noch nicht, ich habe noch nicht genau rausbekommen warum, aber, weil wahrscheinlich, weil sie keinen Ärger haben wollen. Und das k ann man jetzt, glaube ich, so nach einem, also, manche Sachen gehen wirklich ratzfatz. Da hatten wir einen Fall, wo jemand nicht reingelassen wurde mit seinem Blindenhund in eine Destillerie. Ja, es gab einen Betriebsausflug. Und es war ein blinder Geschäftsführer eines Unternehmens. Und der kam da mit seinem Blindenhund rein. Und die Destillerie sagte, wir sind ein Lebensmittelbetrieb, hier kommen Sie nicht rein. Da haben wir einen Brief geschrieben. Da hat sich der Destillierer, also, es waren Leute, die anscheinend keine Ahnung hatten von irgendwas, halt immer Angst, also viele g erade so Lebensmittelbetriebe haben Angst vor dem Gesundheitsamt und das Gesundheitsamt erlaubt normalerweise keine Hunde in Lebensmittelb etrieben und deswegen wird im Zweifelsfalle verboten. Dann haben wir den Betrieb aufmerksam gemacht auf die geltende Rechtslage und dann hat er sich überbordend entschuldigt und den Geschäftsführer natürlich zu einer privaten Führung eingeladen und und und. Also, da macht man manchmal sehr positive Erfahrungen, aber eben auch manchmal auch völlige Borniertheit. Also, gerade so bei kleineren Läden, die inhabergeführt sind, die nicht an einen großen Verband angeschlossen sind, die keine Rechtsberatung bekommen oder so, wird das dann so mit dem Argument Hausrecht und Lebensmittelsicherheit, das eskaliert manchmal richtig schnell und dann sind die Grenzen der Schlichtung auch schnell erreicht. Spannend, weil das ja so das erste überhaupt privatrechtliche Terrain ist, schon mal da so Erfahrungen zu haben. Ich bin sehr gespannt, wie das später wird, wenn wir dann endlich auch mal mehr privatrechtliche Regelungen im Digitalbereich zum Thema Barrierefreiheit haben. Wäre nur wünschenswert, dass sich das immer weiter ausbreitet und Deutschland da nicht immer so zögerlich ist. Aber das ist ein anderes Thema. Ich hatte ja das Beispiel der Schule angeführt. Wie wäre das da, wenn ich mir wünschen würde, oder mir wünsche, oder ich habe ja das Recht, dass mein Kind barrierefrei beschult wird, laut Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention. Kann ich das auch über die Schlichtungsstelle irgendwie versuchen, gütlich einzufordern? Also, die Schlichtungsstelle BGG leider nein. Weil Schulwesen ist Sache der Länder und Schulbau ist Sache der Kommunen. Und wir sind tatsächlich für Träger öffentlicher Gewalt des Bundes und öffentliche Stellen zuständig. Also, Schulen leider nein, es sei denn, es geht um die Assistenzhunde. Also, wer mit einem Assistenzhund nicht in seine Schule reinkommt oder ein Elternteil, das einen Assistenzhund hat, dann können Sie sich an uns wenden. Aber ansonsten Schule, Beschulung, inklusive Beschulung und so weiter, diese Themen sind alle leider nicht in unserer Zuständigkeit. Unsere Schlichtungsstelle hat anscheinend zur Nachahmung animiert und es gibt jetzt mehr und mehr Bundesländer, die ihre eigenen Behinderteng leichstellungsgesetze haben und die auch Schlichtungsstellen einrichten. Das ist gerade, in Berlin weiß ich es, in Baden Württemberg weiß ich es und in Bremen weiß ich es, sind die da auf dem Weg. Sie haben ja ausgeführt, okay, wenn eine Schlichtung positiv verläuft, in der Hälfte der Fälle scheint das ja auch so gewesen zu sein, innerhalb der letzten Jahre. Aber was passiert denn, wenn man sich nicht einigen kann und auch die gegnerische Partei nicht auf den Schlichtungsvorschlag reagiert und den nicht akzeptiert? Was habe ich denn dann als Mensch mit Behinderung für Möglichkeiten, da irgendwie weiter zu agieren und trotzdem meine Rechte durchzusetzen? Ja, natürlich. Die Schlichtungsstelle ist ja ein Versuch, sich außergerichtlich zu einigen. Sie haben nach wie vor das Recht, natürlich vor Gericht zu gehen und Klage zu erheben oder gegen einen Verwaltungsb escheid Widerspruch einzulegen. Die Rechte bleiben Ihnen unbenommen. Nur wie bereits gesagt, wenige Menschen mit Behinderung tun das. Jetzt, in den Fällen, wo es um die Assistenzhunde geht, gibt es neben dem BGG auch noch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, also das Diskriminierungsverbot, Allgemeine Gleichstellungsgesetz, gibt es hier eine Möglichkeit, Schadensersatz einzufordern wegen einer Diskriminierung gegenüber Privaten oder auch im Arbeitsrecht. Da haben Sie schon noch weitere Möglichkeiten. Aber wie bereits gesagt, das wird dann formal. U nd Sie haben natürlich alle anderen Möglichkeiten, die Sie nutzen können. Also, viele Antragsteller wenden sich auch gleichzeitig an den Beauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Bundesregierung oder an den Landes-Behindertenbeauftragten oder, wenn wir selber nicht zuständig sind, verweisen wir die Menschen, die bei uns Anträge stellen auf die zuständigen Behörden oder Behindertenbeauftragten oder Selbsthilfestellen oder EUTB. Also, wir sind ja Gott sei Dank nicht ganz alleine bei der Durchsetzung von Rechten. Insofern, ja, wenn es bei uns nicht geht, gibt es die Möglichkeiten, sich anderswo helfen zu lassen oder beraten zu lassen oder eben auch im Zweifelsfall zu Gericht zu gehen. Okay. Und aus Ihrer Praxiserfahrung heraus, w as empfinden Sie denn als gute Gelingensf aktoren, damit eine Schlichtung positiv endet für den Menschen mit Beeinträchtigung? Also, worauf sollte ich als Mensch mit Behinderung vielleicht schon achten, oder, ja, genau, wenn ich so was beginne, so ein Verfahren? Die erste Überlegung, die man machen sollte, ist, bin ich denn tatsächlich bereit, mich gütlich zu einigen? Also, wenn ich weiß, ich will mein Recht hundertprozentig durchsetzen, dann bin ich vielleicht nicht richtig bei einem Schlichtungsverfahren. Dann sollte ich vielleicht einen Rechtsanwalt bemühen oder einen Widerspruch einlegen. Also, manchmal ergibt sich das dann auch erst im Laufe des Schlichtungsverfahren, dass man so von diesen Maximalpositionen sich ein wenig entfernt. Also, wir versuchen, Kompromiss heißt, zwei Seiten gehen aufeinander zu. Das wäre das Erste. Das Zweite ist, wenn ich ein Schlichtungsverfahren einleite, bin ich bereit, tatsächlich die Zeit, also ein normales Schlichtungsverfahren sollte ungefähr in drei Monaten abgeschlossen sein, einzugehen, da noch zuzuwarten? Oder will ich direkt mein Recht haben? Und dann, wie bereits gesagt, gehe ich dann woanders hin. Aber ansonsten denke ich mir, Schlichtungsverfahren, kostenlose Möglichkeit. Also, wir gucken, ob ein Recht verletzt ist. Auch da ist man ja erst mal sich nicht so ganz sicher, habe ich das Recht? Trifft das jetzt auf mich zu? Und so weiter und so fort. Das wird auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens geklärt. Deswegen also eine gute und günstige Gelegenheit, zumindestens zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Noch kurz, so eine Bilanzierung, also zwei Sachen, einmal auf der Gewinnerseite, in welchen Bereichen des BGG haben Sie denn erlebt, dass Schlichtungen besonders sinnvoll oder erfolgsversprechend sind? Umgekehrt würde ich sagen, Schlichtung stößt an seine Grenzen, wenn beide Parteien sich ineinander völlig verhakt haben. Also, wenn Sachen schon, also, teilweise, Sie können ja auch ein Schlichtungsverfahren noch einreichen, wenn Sie im Gerichtsverfahren sind, dann wird das Gerichtsverfahren unterbrochen und eine Schlichtung versucht. Oder im Widerspruchsverfahren. Meistens ist aber da, also dann schon so viel hin und her geflossen an Schriftstücken, Sachen, die verletzend waren oder als verletzend empfunden wurden usw., Gutachten wurden gemacht usw., dass da oft die Bereitschaft gar nicht mehr da ist, einen Kompromiss einzugehen. Also, man nennt das hoch eskalierte Konflikte. Da sagen auch die Ausbilder zu Mediation , also, bei hocheskalierten Konflikten, wenn viele Sachen schon passiert sind, geht auch Mediation oft nicht mehr. Da gibt es kein Aufeinanderzugehen mehr. Da muss einer von der höheren Warte entscheiden, und das ist ein Richter oder wer auch immer. Also, ansonsten bietet sich Mediation wirklich in vielen, vielen Fällen an, oder Schlichtung, ja, wo möglichst rasch nach Einsetzen dessen, was man als Beeinträchtigung oder als Barriere erlebt hat, auf die Schlichtungsstelle zugehen und versuchen, zu sehen, ob sich eine gute Lösung finden lässt. Also, ich meine, das BGG hat ja auch gleichzeitig so, ist ja auch eine Durchsetzungsmöglichkeit, und die Schlichtungsstelle ist im Thema Barrierefreiheit im Internet auch die sogenannte Durchsetzungsstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Also, es geht manchmal eben auch nicht nur um das eigene Bedürfnis, also, wenn man zum Beispiel eine nicht barrierefreie Webseite rügt, hat man den Vorteil, dass man selber die Webseite oder die App nutzen kann, aber eben alle anderen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, auch. Also, es ist auch nicht immer nur eine Durchsetzung eigener Rechte, sondern eine Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Ja. Da haben Sie recht. Die Schlichtungsstelle wird ja für Individualpersonen tätig, aber auch Verbände können Menschen, also, die qualifiziert und zugelassen sind, begleiten oder selber sogar eine Schlichtung auf den Weg bringen. Können Sie dazu noch ganz kurz was sagen? Ja, also, ich meine, das ist da ja auch extra so angelegt im BGG, dass Verbände ein eigenes Klagerecht bekommen. Aber Voraussetzung ist, dass sie erst mal eine Schlichtung über die Schlichtungsstelle versuchen. Und das wird recht herzlich wahrgenommen , ja. Also, wir haben inzwischen seitdem nicht nur die ISL, sondern eben auch andere Verbände, die sehr aufmerksam die Lage für Menschen mit Behinderung beobachten und uns regelmäßig Anträge zukommen lassen. Nicht unbedingt als Verbandsschlichtung, sondern manchmal auch als Individuala ntrag, aber ich schätze das sehr, dass da in den Verbänden Leute sind, die aufmerksam auf die Arbeit von Bundesbehörden und öffentlichen Stellen ein Auge haben, was die Barrierefreiheit betrifft. Und ja, uns ja dann auch immer wieder einschalten. Sie veröffentlichen ja auch immer einen Bericht. Ich glaube jährlich, wenn ich jetzt nicht irre, aber Sie können m ich gerne korrigieren. Und gibt es so aus diesen Berichten heraus Empfehlungen, um die Schlichtungsstelle, entweder die Arbeit noch zu verbessern, das BGG zu reformieren oder können und dürfen Sie da überhaupt irgendwas zu sagen? Wir dürfen wünschen. Wie alle Menschen dürfen wir uns was wünschen. Nein, also, wir schreiben Vorschläge rein in unserem Bericht. Das, was sich halt aus unserer praktischen Tätigkeit gezeigt hat, welche Regelungen funktionieren, welche nicht funktionieren. Und wir sind ja angesiedelt beim Beauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Bundesregierung. Und dem erstatten wir auch den Bericht, und der kann daraus seine Anregungen ziehen. Und auch dem Bundesministerium für Arbeit legen wir diesen Bericht vor. Und auch die mögen unsere Anregungen lesen und hoffentlich auch befolgen. Wir haben keine, wir sind ja keine Richter, wir dürfen ja jetzt kein Recht setzen. Wir machen Vorschläge. Also, gerade in unserem letzten Bericht für 2021 haben wir halt geschrieben, dass wir uns wünschen würden, dass bald die Verordnung zur Umsetzung der Assistenzhunde-Rechte kommt. Also, das Recht zum Betreten von öffentlichen und privaten Einrichtungen ist ja seit einem Jahr im Gesetz, aber es fehlt noch die Verordnung, die dazu erlassen werden soll, die dann genau regelt, wie weist man sich als Assistenzhundeführer aus? Wo kann man einen Assistenzhund ausbilden lassen? Wie werden solche Einrichtungen zertifiziert? Und so weiter. Die ganzen Detailfragen. Und, weil das eben jetzt seit einem Jahr auseinander läuft, dass einerseits das Recht und andererseits der Nachweis dieses Rechtes, dass ich dieses Recht in Anspruch nehmen kann, gibt es halt sehr viele Streitereien. Also, wie schon gesagt, im Eingangsbereich von Supermärkten oder bei Hotels beim Einchecken, oder im Lebensmittelbetrieben und so weiter und so weiter. Halt immer die Frage, ist das ein Assistenzhund und haben Sie einen Nachweis? In Deutschland braucht man ja für alles einen Nachweis. Und diese Sachen sind jetzt momentan ungeregelt und deswegen haben wir hier zum Thema Assistenzhunde viele Anträge. Diese Assistenzhunde-Verordnung, die wünschen wir uns bald und es sieht so aus, als würde unser Wunsch auch in Erfüllung gehen. Ja. Jetzt liegt auf jeden Fall ein Referentenentwurf auf dem Tisch und auch wir als Verband, und ganz, ganz viele andere sicher auch, wurden jetzt schon mal gebeten, Stellung zu nehmen. Also, wir dürfen gespannt sein. Dann geht Ihr Wunsch wohl in Erfüllung. Ja. Ja, wunderbar. Dann danke ich Ihnen ganz herzlich für das auch für mich sehr aufschlussreiche Interview. Also, ich habe viel Neues gelernt. Ich weiß ja eh sehr viel nicht. Ich bin ja auch keine Juristin. Aber das war hochinteressant und ich habe mich sehr gefreut, dass Sie sich die Zeit genommen haben und danke Ihnen ganz herzlich für das sehr schöne Interview. Ich hoffe, es hat Euch gefallen. Ihr konntet ein bisschen was mitnehmen für Euch und habt vielleicht auch jetzt mehr Mut oder Interesse, wenn ihr Euch in Euren Rechten verletzt seht, die Schlichtungsstelle anzuschreiben und zu schauen, ob eine Schlichtung möglich ist. Beim nächsten Mal geht es ganz konkret um die gesetzlichen Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz , wie diese ganz praktisch umgesetzt werden, was es da alles für Regelungen gibt und wo auch noch Reformbedarf besteht. Ich wünsche Euch erst mal eine wunderbare Zeit. Macht es gut, bleibt optimistisch und ich freue mich, wenn wir uns bald wieder hören. Dieser Podcast wird ermöglicht durch die Förderung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das lasse ich mir nicht bieten. Der Podcast über Wege durch den Rechtedschungel. Eine Produktion von ISL - Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. Mehr Informationen und Kontaktaufnahme über die Webseite www.isl-ev.de.